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Festlegung Gewässerräume - Mitwirkung

Das Bundesrecht verlangt, dass entlang von Flüssen, Bächen und Seen die Gewässerräume definiert werden. Der Kanton St. Gallen hat diese raumplanerische Aufgabe den politischen Gemeinden übertragen, die im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung aufgefordert sind, bis spätestens im Jahr 2027 ihre Gewässerräume rechtsverbindlich festzulegen. Dies gilt ebenfalls für eingedolte Gewässer, auch wenn sie nicht offengelegt werden.

Mit der Festlegung der Gewässerräume möchte der Bund die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung gewährleisten. Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung regelt zu diesem Zweck nicht nur die Breite des Gewässerraums, sondern auch die zulässigen baulichen und nichtbaulichen Nutzungen innerhalb des Gewässerraums.

In einem ausgeschiedenen Gewässerraum gilt ein grundsätzliches Bauverbot für nicht standortgebundene und im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen. Ausnahmebewilligungen sind jedoch möglich. Zulässig sind zudem Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Brücken und dergleichen. Rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen geniessen eine Besitzstandsgarantie. Mit der Festlegung der Gewässerräume werden die heute gültigen Übergangsbestimmungen abgelöst. Dadurch wird in den meisten Fällen der Bereich der Einschränkungen nicht etwa vergrössert, sondern verringert.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben musste die Gemeinde innerhalb der Bauzone 25 Gewässerräume festlegen. Zusätzlich beurteilte das zuständige Raumplanungsbüro über 70 Fliessgewässer, die ausserhalb der Bauzone liegen.

Für die sämtlich ausgeschiedenen Gewässerräume wurden Sondernutzungspläne erarbeitet. Diese sind nun zur öffentlichen Mitwirkung bereit, die vom 19. Oktober bis 18. Dezember 2023 dauert. Während dieser Zeit besteht für die Bevölkerung und Grundeigentümer die Möglichkeit, sich zu den festgelegten Gewässerräumen zu äussern. Allfällige Eingaben sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Die rund 100 Sondernutzungspläne stehen während der Mitwirkung digital zur Verfügung. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden: Unterlagen Gesamtüberarbeitung Gewässerräume 

Zudem finden an folgenden Daten Sprechstunden im Sitzungszimmer des Gemeindehauses statt (eine Anmeldung ist nicht erforderlich):

Montag, 6. November 2023, 9.00 – 12.00 Uhr
Freitag, 24. November 2023, 13.30 – 16.30 Uhr