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Aufnahme Luterenbrücke in Schutzverordnung
Die Luterenbrücke in Ennetbühl wird nicht - wie vom Kantonsrat im Jahr 2021 beschlossen - durch einen Neubau ersetzt, sondern saniert. Auf Antrag des Regierungsrates hiess der Kantonsrat anfangs dieses Jahres eine entsprechende Motion gut. Ein von einer privaten Interessengruppe in Auftrag gegebenes, externes Gutachten zeigte auf, dass die bestehende Brücke statt neu gebaut auch saniert werden kann und eine Instandstellung eine erhebliche Kostenersparnis gegenüber dem zuerst geplanten Bauvorhaben aufweist. 
Als Stampfbetonbrücke besitzt die im Jahr 1902 erbaute Luterenbrücke schweizweit, gemessen an der Vielzahl in Naturstein gemauerten Brücken und aufgrund ihres Alters, Seltenheitswert und verfügt sowohl baulich als auch historisch über eine hohe Bedeutung. Geplant ist nun, die Brücke als kantonales Schutzobjekt in die Schutzverordnung zum Kulturgüterschutz aufzunehmen, wofür der Gemeinderat einen Beschluss gefasst hat. Die entsprechende Mitwirkung dauert vom 10. Oktober bis 9. November 2024. Während dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Unterlagen im Gemeindehaus (Foyer Dachgeschoss) oder hier auf der Website einzusehen und allfällige Eingaben schriftlich beim Gemeinderat Nesslau einzureichen.

Dokumente

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nesslau_svo_inv_ko_138_luterenbrücke (PDF, 944.83 kB) Download 0 nesslau_svo_inv_ko_138_luterenbrücke
nesslau_svo_pl_ber_nachtrag_ko_138_240827_m_anhang (PDF, 1.44 MB) Download 1 nesslau_svo_pl_ber_nachtrag_ko_138_240827_m_anhang
nesslau_svo_plan_nachtrag_ko_138_240827 (PDF, 1.9 MB) Download 2 nesslau_svo_plan_nachtrag_ko_138_240827
nesslau_svo_regl_nachtrag_ko_138_240827_ (PDF, 53.29 kB) Download 3 nesslau_svo_regl_nachtrag_ko_138_240827_