Gemäss Art. 11 des Volksschulgesetzes stellt die Schule die Schulanlagen Dritten zur Benützung zur Verfügung, soweit der Schulbetrieb es gestattet. Der Gemeinderat erlässt ein Benützungsreglement.
Für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen ist eine Bewilligung der Schule erforderlich. Reservationsanfragen können unter "Raumreservationen" gestellt werden.
Bei Fragen hilft die Schulverwaltung per E-Mail (schule@nesslau.ch) oder telefonisch (058 228 76 50) gerne weiter.
Dokumente
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Benutzungsreglement_Gebuhrentarif.pdf (PDF, 186.06 kB) | Download | 0 | Benutzungsreglement_Gebuhrentarif.pdf |