Kopfzeile

Inhalt

5. August 2026

Gemäss Art. 30 des kantonalen Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgebung (sGS 752.2) werden öffentlich aufgelegt:

Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan für die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Näppis 1+2

vom Gemeinderat Nesslau erlassen am 1. Juli 2026

Auflageort:                     Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss

Auflagefrist:                    10. August 2026 bis 8. September 2026

Die Planunterlagen sind zudem hier auf der Website (siehe unten) ersichtlich. Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Nesslau, 28. Juli 2026                                                        Gemeinderat Nesslau

Zugehörige Objekte

Name Download
20260507 Quellen Näppis Krummenau Sz Bericht Auflage (PDF, 12.32 MB) Download 0 20260507 Quellen Näppis Krummenau Sz Bericht Auflage
20260507 Quellen Näppis Krummenau Sz Plan Auflage (PDF, 4.47 MB) Download 1 20260507 Quellen Näppis Krummenau Sz Plan Auflage
20260507 Quellen Näppis Krummenau SZR Auflage (PDF, 215 kB) Download 2 20260507 Quellen Näppis Krummenau SZR Auflage