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Sie ziehen aus Nesslau weg? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute!

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, haben Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug bei uns abzumelden. Ihre Abmeldung können Sie persönlich beim Einwohneramt oder via Internet vornehmen.

Auf der Webseite eportal.sg.ch kann die Plattform eUmzug (siehe Link) aufgerufen werden. Dort kann die Abmeldung in der heutigen und die Anmeldung in der zukünftigen Wohngemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigt werden. Dasselbe gilt auch für Umzüge innerhalb der Gemeinde.

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