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Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde um? Dann müssen Sie dies dem Einwohneramt innert 14 Tagen melden.

Die Adressänderung können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder auch unabhängig der Schalteröffnungszeiten elektronisch über das Internet melden.

Auf der Webseite eportal.sg.ch kann die Plattform eUmzug (siehe Link) aufgerufen werden. Dort kann die Abmeldung in der heutigen und die Anmeldung in der zukünftigen Wohngemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigt werden. Dasselbe gilt auch für Umzüge innerhalb der Gemeinde.

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