Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg? Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden (und sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden). Ihre Abmeldung können Sie persönlich beim Einwohneramt oder online im Internet vornehmen.
Auf der Webseite www.eumzug.swiss kann die Plattform eUmzug aufgerufen werden. Dort kann die Abmeldung in der jetzigen Wohngemeinde und die Anmeldung an Ihren künftigen Wohnort in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigt werden. Dasselbe gilt auch für Umzüge innerhalb der Gemeinde.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir für die Abmeldung zudem folgende Unterlagen:
- Niederlassungsausweis
- Militär-/Zivilschutzpflichtige: Dienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir für die Abmeldung auch noch:
- Ausländerausweis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | +41 58 228 76 20 | einwohneramt@nesslau.ch |