Stimmberechtigt ist, wer in der Gemeinde Nesslau (alte Gemeindegrenzen Nesslau-Krummenau) das Stimmrecht besitzt und Bürger einer der nachstehenden Toggenburger Gemeinden ist: Wildhaus-Alt St. Johann, Nesslau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Lichtensteig, Neckertal, Bütschwil - Ganterschwil, Mosnang, Kirchberg, Lütisburg, Jonschwil, Flawil, Uzwil, Oberuzwil und Degersheim.
Kontakt
Kreisalpenkorporation Krummenau-Nesslau Bruno Wickli bruwic@bluewin.ch
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