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2. Oktober 2026
Seit 2. Oktober 12.00 gilt in allen Toggenburger Gemeinden wieder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m). Die hohen Temperaturen der letzten Tage und die ausbleibenden Niederschläge machen ein erneutes Feuerverbot unumgänglich.

Die niederschlagsarmen Wochen und das sonnige, heisse Wetter haben die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Die auffrischenden Winde in den vergangenen Tagen haben den Boden und die Streuschicht weiter ausgetrocknet. Bereits haben sich ein Grillfeuer und ein Feuer nach Abbrennen von trockenen Ästen in den Waldboden gefressen und ein Ablöschen durch die örtlichen Feuerwehren notwendig gemacht. Der Waldboden und die Vegetation sind so stark ausgetrocknet, dass aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg eine akute Waldbrandgefahr herrscht. Der Kanton hat die Gefahr auf gross eingestuft.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Nesslau gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 VRP anhand einer Allgemeinverfügung ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) per 2. Oktober 2026 erlassen (sh. Dokument unten).  Das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist ab sofort und bis auf Widerruf verboten!  Um die Lage zu entschärfen, sind mittlerweile langanhaltender und Tage andauernder Regen notwendig.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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20261002_Allgemeinverfügung_Feuerverbot (PDF, 1.52 MB) Download 0 20261002_Allgemeinverfügung_Feuerverbot