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4. Juni 2025

Ersatzwahl Mitglied Geschäftsprüfungskommission (GPK)
(für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028)

GPK-Mitglied Enrico Grisendi ist aus persönlichen Gründen in den Kanton Zürich weggezogen. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat ihm die Bewilligung erteilt, bis 31. März 2026 in der GPK der Politischen Gemeinde Nesslau zu verbleiben. Für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 ist deshalb eine Ersatzwahl durchzuführen. Diese findet am Sonntag, 30. November 2025 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis spätestens Donnerstag, 28. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Vorlagen können entweder bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau oder unten auf dieser Seite bezogen werden.

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 16. Dezember 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist auch stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Nesslau, 28. Mai 2025           Der Gemeinderat

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Ersatzwahl_GPK_Formular (PDF, 44.57 kB) Download 0 Ersatzwahl_GPK_Formular