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22. Mai 2025

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik sind alle Schweizer Gemeinden jährlich aufgefordert, die leerstehenden Wohnungen in ihrer Gemeinde zu melden.

Verfügen Sie per 1. Juni 2025 über eine leerstehende Wohnung oder ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Nesslau? Bitte melden Sie dies bis am 4. Juni 2025 bei der Bauverwaltung Nesslau per E-Mail an bauverwaltung@nesslau.ch oder per Telefon 058 228 76 29.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Bauverwaltung Nesslau