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Betreibungsauskünfte können persönlich am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Es ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden. Als Interessennachweis gelten namentlich:
  • Mietinteressenformular
  • Darlehensvertrag
  • schriftliche Bestellung
  • Verträge
  • Rechnungen (resp. deren Kopien)

Die Kosten für eine Betreibungsauskunft betragen Fr. 17.00 zuzüglich Porto und werden bar erhoben, resp. auf Vereinbarung gegen Rechnung.

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