Amtliche Bekanntmachung - Ordentliche Einbürgerung
Der Einbürgerungsrat Krummenau hat folgender Person das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Nesslau-Krummenau erteilt:
Vieritz Andrea, geb. 05.08.1972, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in
9652 Neu St. Johann, Marktstrasse 13
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 29. Oktober 2026 bis 27. November 2026 bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau (Büro DG6) öffentlich auf. Stimmberechtigte der Gemeinde Nesslau können während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Krummenau, Postfach 47, 9650 Nesslau, erheben.