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11. September 2026

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben die Waldbrandgefahr reduziert. Auch die Wetterprognose lassen eine weitere Entspannung erwarten. Aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Nesslau gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) seine kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 26. Juni 2026 per 11. September 2026 widerrufen. Trotzdem ist die Waldbrandgefahr im Toggenburg weiterhin auf "erheblich" eingestuft. 

Geltende Verhaltensregeln:

  • Machen Sie Feuer nur in bestehenden Feuerstellen!
  • Beobachten Sie das Feuer immer und löschen Sie einen Funkenwurf sofort!
  • Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle vollständig!

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..