Der Gemeinderat hat gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 8. Oktober 2024 erlassen:
- Teilzonenplan Nesselove
- Sondernutzungsplan Nesselove
Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss
Auflagefrist: 31. Oktober 2024 bis 29. November 2024
Der Teilzonenplan und Sondernutzungsplan sind zudem hier auf der Website (siehe unten) ersichtlich.
Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Nesslau, 22. Oktober 2024 Gemeinderat Nesslau
Zugehörige Objekte
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SNP Nesselove Vorschriften (PDF, 701.28 kB) | Download | 0 | SNP Nesselove Vorschriften |
SNP Nesselove Richtprojekt Plansatz (PDF, 10.42 MB) | Download | 1 | SNP Nesselove Richtprojekt Plansatz |
SNP Nesselove Planungsbericht (PDF, 4.53 MB) | Download | 2 | SNP Nesselove Planungsbericht |
TZP Nesselove 1-500 (PDF, 1.19 MB) | Download | 3 | TZP Nesselove 1-500 |