Kopfzeile

Inhalt

30. Oktober 2024

Der Gemeinderat hat gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 8. Oktober 2024 erlassen:

-    Teilzonenplan Nesselove
-    Sondernutzungsplan Nesselove

Auflageort:                     Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss

Auflagefrist:                    31. Oktober 2024 bis 29. November 2024

Der Teilzonenplan und Sondernutzungsplan sind zudem hier auf der Website (siehe unten) ersichtlich.

Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Nesslau, 22. Oktober 2024                                                             Gemeinderat Nesslau

Zugehörige Objekte

Name
SNP Nesselove Vorschriften (PDF, 701.28 kB) Download 0 SNP Nesselove Vorschriften
SNP Nesselove Richtprojekt Plansatz (PDF, 10.42 MB) Download 1 SNP Nesselove Richtprojekt Plansatz
SNP Nesselove Planungsbericht (PDF, 4.53 MB) Download 2 SNP Nesselove Planungsbericht
TZP Nesselove 1-500 (PDF, 1.19 MB) Download 3 TZP Nesselove 1-500