Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Kantonsstrasse Nr. 13, Nesslau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse, Sidwaldstrasse bis Luterenbrücke - B60.4.013.439.100
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 20. November bis 20. Dezember 2023
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Zugehörige Objekte
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Mitwirkung BGK Hauptstrasse_Projektbeschrieb | Download | 0 | Mitwirkung BGK Hauptstrasse_Projektbeschrieb |