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Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) versichert aus gesetzlichem Auftrag alle Gebäude im Kanton St. Gallen gegen Feuer- und Elementarschäden. Versicherungsschutz besteht ab Baubeginn mit der Bauzeitversicherung, die automatisch mit der Baubewilligung eröffnet wird. Die Versicherung endet mit dem Abbruch des Gebäudes. Die GVA fördert Massnahmen zur Verhinderung, Verminderung und Bekämpfung der Feuer- und Elementargefahren mit Beiträgen.

Versicherte Gefahren
Versichert sind Elementarschäden durch:
  • Sturmwind
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erd- oder Felsrutsch
  • Gegenstände aus der Luft
  • Hagel
  • Überschwemmung
  • Schneerutsch
  • Steinschlag
  • Luftfahrzeuge
und Brandschäden durch:

  • Feuer
  • Hitze
  • Blitzschlag
  • Rauch
  • Strom
  • Explosion

Zugehörige Objekte

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